Seitenbereiche

Ihr Steuerberater für Heilberufe!

Mehr News für Heilberufe

Jahresbilanz 2019 unter Corona

/steuernews_mandanten/
Illustration

Corona-Krise

Stellt die Corona-Krise eine wertaufhellende oder eine wertbegründende Tatsache nach HGB-Recht dar? Von dieser Frage hängt es ab, ob aus den Auswirkungen der Corona-Krise bereits im Jahresabschluss 2019 entsprechende bilanzielle Konsequenzen zu berücksichtigen sind oder nicht. Entsprechende bilanzielle Konsequenzen wären z. B. die Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen oder die Bildung von Rückstellungen. Eine Berücksichtigung der Corona-Krise als wertaufhellendes Ereignis wäre dann erforderlich, wenn sowohl die Ursachen der Ausbreitung als auch die wirtschaftlichen Folgen bereits vor dem Abschlussstichtag (i. d. R. 31.12.2019) gegeben waren, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Beendigung der Abschlussarbeiten bekannt geworden sind.

Corona als wertbegründendes Ereignis

Das Institut der Wirtschaftsprüfer kommt im fachlichen Hinweis (vom 4.3.2020) zu der Erkenntnis, dass die Corona-Krise kein zeitpunktbezogenes Ereignis darstellt. Zwar sind erste Infektionen bereits Anfang Dezember 2019 bekannt geworden. Die aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen sind aber erst im Januar 2020 eingetreten, sodass die Corona-Krise ein wertbegründendes Ereignis darstellt. Damit hat die Corona-Krise auf den Jahresabschluss 2019 keine Auswirkungen.

Stand: 29. April 2020

Bild: pfpgroup - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung in der Branche der Heilberufe. Neben umfassender Steuerberatung, erfolgsorientierter Unternehmensberatung und Vermögensplanung, beraten wir Sie auch in Spezialgebieten wie der Verfahrensdokumentation!

Krumbholz König & Partner mbB Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.